Bundesamt für Naturschutz - ABS

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Die erste ABS Arbeitsgruppensitzung

Die Vertragsstaatenkonferenz beschloss des Weiteren die Gründung einer "Ad Hoc Open-ended Working Group" mit der Aufgabe der Entwicklung von Leitlinien und weiteren Ansätzen zur Vorlage auf der sechsten Vertragsstaatenkonferenz sowie zur Unterstützung der Parteien und Interessenvertreter bei Berücksichtigung der folgenden Sachverhalte:

  • Begriff der auf Kenntnis der Sachlage gegründeten Zustimmung und den einvernehmlich festgelegten Bedingungen;
  • Rollen, Verantwortlichkeiten und Beteiligung der Interessenvertreter;
  • Maßgebliche Aspekte für in situ und ex situ Erhaltung sowie für eine nachhaltige Nutzung;
  • Mechanismen für den Vorteilsausgleich, z.B. durch die Weitergabe von Technologien sowie gemeinsamer Forschung und Entwicklung;
  • und Mittel zur Gewährleistung von Respekt, Bewahrung und Aufrechterhaltung von Kenntnissen, Innovationen und Gebräuchen indigener und lokaler Gemeinschaften, die traditionelle Lebensweisen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von biologischer Vielfalt verkörpern. Dabei soll die Arbeit der Weltorganisation für den Schutz geistigen Eigentums (WIPO) zu Rechten geistigen Eigentums berücksichtigt werden.

Auf der ersten  Tagung der Ad Hoc Open-ended Working Group (Bonn, Deutschland, 22. - 26. Oktober 2001) wurde ein Entwurf von Leitlinien für den Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich zur Unterstützung der Vertragsparteien und weiterer Beteiligter entwickelt. Die Bonner Leitlinien unterstützen die Vertragsparteien und weiteren Beteiligten bei der Entwicklung und Erarbeitung von Gesetzgebungs-, Verwaltungs- oder politischen Maßnahmen zum Zugang und Vorteilsausgleich, sowie bei der Schließung von Zugangsverträgen und anderen Vereinbarungen zu einvernehmlichen Bedingungen (Art. I A 1).



Letzte Änderung: 07.09.07

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