Bundesamt für Naturschutz - ABS

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Die vierte ABS Arbeitsgruppensitzung

Die vierte ABS - Arbeitsgruppensitzung fand in der Zeit vom 30.1.-03.02.2006 in Granada in Spanien statt. In Vorbereitung auf die Konferenz wurde zu den in der Tagesordnung aufgeführten Themenbereichen eine auf nationaler und europäischer Ebene abgestimmte  EU-Eingabe erstellt.

Ziel der Sitzung war es die Verhandlungen über ein internationales ABS Regime weiter zu führen und Entscheidungsgrundlagen für die 8. Vertragsstaatenkonferenz vorzubereiten. Verhandlungsgrundlage waren die auf der 7. Vertragsstaatenkonferenz beschlossenen "Terms of Reference" (Dec. VII/19,Annex). Das grundsätzliche Mandat zur Erarbeitung eines internationalen Regimes geht auf einen Beschluss anlässlich des Weltgipfels zur nachhaltigen Entwicklung (WSSD 2002) und der 57. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen von 2002 zurück. Mit einem internationalen ABS-Regime soll die Umsetzung des dritten Zieles der CBD, der Zugang zu genetischen Ressourcen, einschließlich des Ausgleichs der Vorteile bei ihrer Nutzung (Artikel 15) und der Schutz des traditionellen Wissens indigener Gemeinschaften (Art. 8 j) gefördert und verbessert werden.

Im Einzelnen behandelte die Arbeitsgruppe die folgenden Themen:

  • Rechtlicher Charakter, Geltungsbereich, Ziele und Elemente innerhalb eines internationalen Regimes.
  • Weitere Instrumente zur Durchsetzung von ABS-Regelungen, insbesondere Überlegungen zu einem internationalen Zertifikat zum Herkunftsnachweis der genetischen Ressourcen.
  • Maßnahmen der Vertragsstaaten, in denen die Nutzer genetischer Ressourcen beheimatet sind zur Durchsetzung von PIC (prior informed consent) und MAT (mutually agreed terms) in den Herkunftsländern dieser Ressourcen

Im Einklang mit dem Mandat von VSK 7 (VII/19) hatte die 3. ABS Arbeitgruppe in Bangkok eine Arbeitsgrundlage zum internationalen Regime erarbeitet. Diese und weitere Eingaben der Vertragsstaaten (VS) stellten die Ausgangsgrundlage für die weiteren Verhandlungen der 4. ABS Arbeitsgruppensitzung zum internationalen Regime dar ( Dokument: UNEP/CBD/WG-ABS/4/2 - Annex).

Bei den vielen absehbaren strittigen Punkten zur Verhandlung eines ABS Regimes hätte der Annex eine gut strukturierte Arbeitsgrundlage dargestellt.  Jedoch legte Äthiopien schon zu Beginn einen Entwurf für ein rechtlich verbindliches Protokoll zur Regelung eines ABS Regimes vor , den es zuvor als Informationsdokument (UNEP/CBD/WG-ABS/4/Inf/3) eingereicht hatte. Bereits im Eingangsstatement forderte Äthiopien mit Unterstützung der afrikanischen Staaten dieses ausschließlich als strukturelle Verhandlungsgrundlage zu Grunde zu legen.  Die europäische Union, unterstützt von Kanada, Australien, Japan, sowie weiteren IL lehnten die vorgeschlagene Vorgehensweise strikt unter Hinweis auf die vorgelegten CBD-Sekretariatsdokumente ausgehend von ABS-WG 3 ab.


Es folgten lange Diskussionen über die weitere Vorgehensweise und schließlich eine Sammlung von generellen Statements zum Internationalen Regime auf deren Grundlage seitens des Chairs ein neuer Text verfasst wurde. Aufgrund der Intervention der EU wurde der Text nicht als Verhandlungstext, sondern als reiner "Chairstext" eingestuft.

Arbeitsgruppenteilnehmer in Diskussion (Fotoautor: U. Feit)
Informelles europäisches Koordinierungsgespräch (Fotoautor: U. Feit)

Hauptsächliche Konfliktpunkte waren:

  • Rechtliche Verbindlichkeit und Form eines Internationalen ABS Regimes
  • Die Rolle und Rechtsnatur eines möglichen internationalen Zertifikates über Herkunft/Quelle/rechtmäßigen Erwerb von genetischen Ressourcen sowie des damit verbundenen traditionellen Wissens
  • Die Problematik der Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere die Frage des Herkunftsangabe in Patentanmeldungen
  • Verhältnis zu anderen Foren, insbesondere zu WIPO und WTO (TRIPS-Rat)
  • Einbeziehung von Derivaten und Produkten
  • Einbeziehung des traditionellen Wissens

Im Großen und Ganzen wurden in den Diskussionen die bekannten erheblich divergierenden Vorstellungen von Entwicklungsländern (EL) und Industrieländern (IL) hinsichtlich der Ausgestaltung des internationalen Regimes vorgetragen ohne das Lösungsansätze aufgezeigt werden konnten. Es standen sich im wesentlichen folgende Haltungen gegenüber:

Für u.a. Ethiopien (für die afrikanische Ländergruppe), Indien (für die sog. megadiversen Länder), Brasilien, Argentinien, Venezuela, Phillipinen, etc.:

  • Internationales Regime muss rechtlich verbindlich sein
  • Schnelle und verbindliche Einführung eines internationalen Herkunftszertifikates
  • Vorteilsausgleich bei der Nutzung von genetischen Ressourcen soll sich auch auf Derivate und Produkte beziehen.
  • Notwendigkeit der Schaffung von Elementen zur Durchsetzung von ABS (Sanktionsmaßnahmen/-mechanismen, Monitoring)
  • Internationale Minimumstandards zum Ausgleich von Regelungslücken

Für u.a. EU, Australien, Neu Seeland, Kanada, Japan, (USA):

  • Weitere Diskussionen zur Klärung der rechtlichen Natur (verbindlich/unverbindlich) und Form (ein oder mehrere Instrumente) eines Internationalen Regimes auch auf der Grundlage der erarbeiteten Lückenanalyse
  • Mögliche Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu genetischen Ressourcen für eine nachhaltige Nutzung, insbesondere im Hinblick auf die Forschung
  • Einforderung von weiteren Studien und Pilotprojekten zur Machbarkeit, Effektivität und den potentiellen Kosten eines internationales Herkunftszertifikat, um die Herkunft genetischer Ressourcen festzustellen
  • Weitere Zuarbeit durch die Weltorganisation für geistige Eigentumsrechte (WIPO) im Hinblick auf einen Herkunftsnachweis bei Patentanmeldungen und Maßnahmen, die den gerechten Vorteilsausgleich und die Beteiligung der indigenen Völker an der Nutzung ihres traditionellen Wissens sichern und voranbringen
  • Anerkennung der Rolle des Internationalen Vertrages für pflanzengenetische Ressourcen, Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA) für den ABS-Umsetzungsprozess

Trotz der vielen divergierenden Punkte konnten die Vertragsstaaten sich am Ende auf einen gemeinsamen Text zum Internationalen ABS Regime einigen. Jedoch wurden alle strittigen Punkte geklammert, d.h. zur weiteren Verhandlung auf nachfolgende Treffen verschoben.

Zum Thema Internationales Zertifikat über Herkunft/Quelle/rechtmäßigen Erwerb von genetischen Ressourcen wurde eine Kontaktgruppe gebildet. Die Kontaktgruppe sammelte zunächst Wortbeiträge der Vertragsstaaten über

  • ­Zielrichtung des Instrumentes
  • ­Wünschenswerte Eigenschaften und Merkmale des Zertifikates
  • Erforderlichkeit von weiteren Untersuchungen über von Praktikabilität, Machbarkeit und Kosten auf nationaler bzw. internationaler Ebene

Die gesammelten Punkte wurden im Annex einer Empfehlung an die 8. Vertragsstaatenkonferenz aufgelistet.

Das BfN hat im Jahr 2005 eine  Studie zur Rolle von Zertifikaten im Rahmen des ABS-Regimes veröffentlicht.



Weitere Informationen

 Beschlüsse, Dokumente sowie offizieller Abschlußbericht der 4. ABS Arbeitsgruppensitzung.

 Übersicht über sämtliche Berichte und Beschlüsse in Bezug auf Zugang und Vorteilsausgleich der Vertragsstaatenkonferenzen sowie der besonderen Arbeitsgruppen, die sich ebenfalls mit dem Thema Zugang und Vorteilsausgleich befassen auf der Website des Sekretariats

Letzte Änderung: 07.09.07

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