Die vierte Vertragsstaatenkonferenz
Auf der vierten Konferenz der Vertragsstaaten wurde im Rahmen des
Beschlusses IV/8 über den Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich die Etablierung eines, jeweils bei Bedarf tagenden, Expertengremiums entschieden. Dieses Gremium wird regional gleichmäßig besetzt und seine Mitglieder durch die Vertragsparteien ernannt. Die Mitglieder sind Vertreter von privaten und öffentlichen Sektoren sowie Vertreter indigener und lokaler Gemeinschaften. Die Aufgabe des Gremiums ist die Entwicklung allgemein verständlicher Grundbegriffe und die Untersuchung sämtlicher Möglichkeiten der Ausgestaltung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und die des Vorteilsausgleichs unter Berücksichtigung der einvernehmlich festgelegten Bedingungen. Dabei sollen alle einschlägigen Quellen wie rechtliche, politische und administrative Maßnahmen sowie optimale Verfahren und Fallstudien (best practice) zum Zugang zu genetischen Ressourcen und der Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile, einschließlich des gesamten Bereichs der Biotechnologie, herangezogen werden.
