Die fünfte ABS Arbeitsgruppensitzung
In ihrer Entscheidung VIII/4 wurde die Arbeitsgruppe von der COP-8 aufgefordert, ihre Bemühungen und Verhandlungen über ein internationales ABS-Regime fortzuführen und diese Arbeit möglichst frühzeitig vor COP-10 im Jahr 2010 zu vollenden.
Um dieses Ziel zu erreichen, fand die fünfte ABS Arbeitsgruppensitzung vom 8.-12. Oktober 2007 in Montreal, Kanada, statt.
Den Verhandlungsrahmen für die von der EU vertretenen Positionen bildeten die unter deutscher Präsidentschaft im Juni 2007 verabschiedeten
EU-Ratsschlussfolgerungen zu ABS. Erklärtes Ziel darin war, auf der im Mai 2008 stattfindenden neunten Vertragsstaatenkonferenz die wesentlichen Elemente des ABS Regimes zu benennen.
Tagesordnung
- Vorteilsausgleich
- Zugang zu genetischen Ressourcen
- Konformität/Konformität mit PIC und MAT /International anerkanntes Herkunftszertifikat/Monitoring und Durchführung
- Traditionelles Wissen und genetische Ressourcen
- Kapazitätenaufbau
Einzelne Diskussionspunkte
Die EU betonte, dass der Vorteilsausgleich zwischen Ressourcennutzer und –geber ausgehandelt werden müsse. Zur Minimierung von Transaktionskosten sowie zum Schutz der Schwächeren in ABS-Verhandlungen sollen sektorale und standardisierte Materialüberlassungsverträge genutzt werden.
Die Entwicklungsländer forderten die Einbindung von Derivaten in ein ABS-Regime, verstärkten Technologietransfer, Vorteilsausgleich auch bei nicht-kommerzieller Nutzung, verbindliches internationales ABS-Regime im Hinblick auf Vorteilsausgleich, Sicherstellung der Beteiligung von indigenen und lokalen Gemeinschaften bei der Aushandlung von Vorteilsausgleich.

Die EU betonte die Bedeutung eines einfachen und zuverlässigen Zugangs zu genetischen Ressourcen und sprach sich für die Schaffung international geltender Standards aus, die als nützliches Instrument zur Harmonisierung des Zugangsrechts in den Vertragsstaaten beitragen könnten. Es müsse ein vereinfachter Zugang zu genetischen Ressourcen für die nicht-kommerzielle Forschung geschaffen werden. Einige Staaten wie auch die EU sprachen sich für eine allgemeinverbindliche Definition der widerrechtlichen Aneignung und Nutzung von genetischen Ressourcen ("Misappropriation") aus.
Neben anderen Ländern verwies die EU auf den Wert von Modellverträgen für die Diskussion über die Vertragseinhaltung. Einige Delegationen bestritten die Kompetenz der CBD-Gremien, eine Offenlegung der Herkunft genetischer Ressourcen in Patentanträgen zu fordern. Das sei den anderen Gremien wie WIPO und WTO vorbehalten.
Die Verhandlungen bezogen sich auch auf die Bewahrung von traditionellem Wissen, die Rolle der Weltorganisation für geistige Eigentumsrechte (WIPO), den Stellenwert der UN Deklaration über die Rechte Indigener Völker (UNDRIP) und auf die Bedeutung von sui generis-Systemen zum Schutz traditionellen Wissens.
Deutschland sieht den Kapazitätenaufbau als ein zentrales Element eines ABS-Regimes. Doch können die speziellen Bedürfnisse der Entwicklungsländer und darauf abgestimmte Entwicklungshilfemaßnahmen erst mit den weitergehenden Verhandlungen des ABS-Regimes abgestimmt und als Teil des Regimes behandelt werden. Deutschland und die EU haben ihre Bereitschaft zu Entwicklungshilfemaßnahmen im Rahmen von ABS signalisiert und angekündigt, innerhalb des CBD-Finanzmechanismus GEF auf die Finanzierung entsprechender Kapazitätsaufbaumaßnahmen in Entwicklungsländern hinzuwirken.
Kurzüberblick der EU-Position
- Im Bereich von Maßnahmen für den Nutzersektor:
- -bestätigt die EU ihre Initiative in WIPO zur Einführung einer Offenlegungsverpflichtung im Patentrecht;
- -erklärt die EU sich bereit, das Thema Konformitätszertifikat ("Herkunftszertifikat") weiter zu verfolgen;
- -schlägt die EU die Erarbeitung einer internationalen Definition des missbräuchlichen Erwerbs vor
- die EU betont, dass parallel zur Verhandlung von Nutzermaßnahmen internationale Standards an Inhalt und Vollzug nationaler Zugangsregelungen geschaffen werden müssen
- die EU schlägt zudem sektorale Arbeit zur Standardisierung von Materialüberlassungsverträgen vor
Auch die 5. Sitzung der Arbeitsgruppe verdeutlichte die weit auseinanderreichenden und polarisierten Vorstellungen der Herkunfts- und Nutzerländer genetischer Ressourcen.
Nach intensiven Diskussionen wurde im Abschlussplenum beschlossen, dass zwei Informationsdokumente der sechsten Sitzung im Januar 2008 vorgelegt werden. Auch sollen von den Vertragsparteien, Regierungen, indigenen und lokalen Gemeinschaften Eingaben zu den substantiellen Tagesordnungspunkten beim CBD-Sekretariat eingereicht werden können, aus denen das Sekretariat rechtzeitig vor der sechsten Sitzung der ABS-Arbeitsgruppe ein Kompilierungspapier erarbeitet und als Sitzungsdokument vorlegt.
Eine umfassende Darstellung der 5. Arbeitsgruppen-Sitzung mit vielen Fotos wird vom
Earth Negotiations Bulletin (ENB) bereitgestellt.
Eine Auflistung der side events ist unter
www.cbd.int/meetings/wgabs-05/side-events.shtml?mtg=abswg-05 nachzulesen.
Ferner kann die
notifizierte EU-Position (nur in Englisch verfügbar) vom November 2007 nachgelesen werden. Hierin sind konkrete Möglichkeiten für weitere Verhandlungen zu Kernpunkten innerhalb der fünften und sechsten ABS Arbeitsgruppe zusammengestellt.
Auch wird noch einmal der aus Sicht der EU entscheidende Link zwischen den Verhandlungen von Nutzermaßnahmen und internationalen Mindestanforderungen an Inhalt und Vollzug nationaler Zugangsregelungen betont.
