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Die sechste Vertragsstaatenkonferenz

Auf der sechsten Vertragsstaatenkonferenz, (Den Haag, Niederlanden, April 2002) waren Zugang und Vorteilsausgleich eines der vorrangigen Themen. Die Ergebnisse der VSK VI zu ABS finden sich in  Beschluss VI/24.

Ein wichtiges Ergebnis war die endgültige Verabschiedung der freiwilligen  Bonner Leitlinien über den Zugang zu genetischen Ressourcen und der gerechten und ausgewogenen Beteiligung an den Vorteilen aus ihrer Nutzung. Weitere Informationen zu den Bonner Leitlinien finden sich auf der entsprechenden  Webpage des CBD Sekretariats.

Die Vertragsparteien entschieden ferner über die Fortführung der Ad Hoc Open-ended Working Group zur Bearbeitung noch ausstehender Themen und insbesondere zur Beratung der Vertragsstaatenkonferenz zu:

  • dem Gebrauch der Begriffe, Definitionen und/oder Glossar soweit erforderlich;
  • anderen möglichen Ansätzen zur Regelung von Zugang und Vorteilsausgleich wie in  Beschluss VI/24 B festgelegt;
  • Maßnahmen (einschließlich der Abwägung von Durchführbarkeit, Anwendbarkeit und Kosten) zur Unterstützung der Einhaltung der auf Kenntnis der Sachlage gegründeten Zustimmung ("prior informed consent", PIC) der Vertragsparteien, die diese Ressourcen anbieten und die Einhaltung der einvernehmlich festgelegten Bedingungen (mutually agreed terms, MAT), zu denen die Vertragsparteien den Nutzern genetischer Ressourcen Zugang innerhalb ihres Hoheitsgebietes gewähren;
  • Berücksichtigung aller verfügbaren Berichte oder Fortschrittsberichte, die sich aus den bestehenden Beschlüssen ergeben;
  • Identifizierung der Erfordernisse für einen Kapazitätenaufbau ("Capacity Building") in Ländern, die die Leitlinien umsetzen.

Letzte Änderung: 07.09.2007

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