Die siebte Vertragsstaatenkonferenz
Auf der siebten Vertragsstaatenkonferenz (Kuala Lumpur, Indonesien) wurde der
Beschluss VII/19 verabschiedet. Der Beschluss behandelt folgende Aspekte:
- die freiwilligen Bonner Leitlinien über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte und ausgewogene Beteiligung an den Vorteilen aus ihrer Nutzung,
- den Gebrauch von ABS- Begriffen und die Notwendigkeit für einheitliche Definitionen,
- ein Glossar in den Bonner Leitlinien soweit erforderlich,
- weitere Ansätze, um die Umsetzung der ABS-Forderungen der Konvention, ergänzend zu den Bonner Leitlinien, zu unterstützen,
- Maßnahmen, einschließlich der Abwägung von Durchführbarkeit, Anwendbarkeit und Kosten zur Unterstützung der Einhaltung der auf Kenntnis der Sachlage gegründeten Zustimmung der diese Ressourcen anbietenden Vertragsparteien und der Einhaltung der einvernehmlich festgelegten Bedingungen, zu denen die Vertragsparteien den Nutzern genetischer Ressourcen Zugang innerhalb ihres Gerichtsstandes gewähren, zu unterstützen,
- Kapazitätenbildung zur Regelung von Zugang und Vorteilsausgleich,
- und die Verhandlung zu einem Internationalen Regime für den Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich.
Die 7. Vertragsstaatenkonferenz gab der ABS Arbeitsgruppensitzung das Mandat zur Verhandlung eines Internationalen ABS Regimes. Das Exekutivsekretariat der CBD wurde beauftragt, die notwendigen Regelungen für die ABS Arbeitsgruppe zu treffen, damit diese zweimal vor der achten Vertragsstaatenkonferenz zusammen kommen und über den Fortschritt auf der achten Konferenz berichten kann.
Darüber hinaus hat die Vertragsstaatenkonferenz einen Aktionsplan zum Aufbau von Kapazitäten im Bereich Zugang und Vorteilsausgleich verabschiedet.
