Bundesamt für Naturschutz

Hauptbereichsmenü


Suche in www.bfn.de

Neunte ABS Arbeitsgruppensitzung Teil II (Montreal, Juli 2010)

Die neunte ABS Arbeitsgruppensitzung (resumed ABS WG 9) der CBD fand vom 10-16 Juli 2010 in Montreal statt. Der erste Teil der neunten ABS Arbeitsgruppensitzung hatte im März 2010 in Kolumbien stattgefunden. Die Sitzung war im Einvernehmen mit den Delegierten ausgesetzt worden, nachdem diese entschieden hatten, dass der Entwurf des Protokolls, vorgelegt durch die Co-Chairs und weiterbearbeitet während der Sitzung (Cali Annex) noch kein verhandelter Textentwurf darstelle.

Auf der Grundlage des Cali Annex gab es in Montreal zwei Diskussionsrunden im Rahmen einer Interregionalen Verhandlungsgruppe (Interregional Negotiating Group, ING), die zuvor in Cali von den Co-Chairs festgelegt worden war. Mit den ING-Sitzungen wurde der Versuch problematische Verhandlungspunkte zu isolieren um dadurch Einigkeit im Hinblick auf den Protolkolltextentwurf zu erzielen.

Im Ergebnis der fortgesetzten neunten ABS Arbeitsgruppensitzung kann es als Fortschritt bewertet werden, dass die Vertragsstaaten in offizielle Protokolltextverhandlungen eingetreten sind, so dass Übereinstimmung hinsichtlich weniger problematischer Textteile erzielt werden konnte. Darüber hinaus akzeptierten die Delegierten den CO-Chairs Verhandlungstextentwurf (Cali-Annex) als Grundlage für die weiteren Verhandlungen.

Dennoch bleiben eine Reihe von kritischen Problempunkten zur Gestaltung eines internationalen ABS-Regimes auch nach ABS WG 9 bis immer noch ungeklärt:

  • Der zeitliche und sachliche Anwendungsbereich des Protokolls, wie z.B. die Frage nach der Anwendung des Protokolls auf Material das vor dem Inkrafttreten der CBD gesammelt/ genutzt wurde sowie das Problem einer neuen bzw. fortlaufenden Nutzung; des weiteren die Anwendung auf Gebiete außerhalb nationaler Hoheitsbereiche
  • Der Status des Protokolls im Hinblick auf andere internationale Instrumente und Prozesse, insbesondere die Anerkennung des ABS Protokolls als das vorrangige internationale Instrument zu ABS oder nur als „Auffang“-Instrument.
  • Eine klare Definition über die vielfältige Nutzungen von genetischen Ressourcen, anstatt eines generellen Bezugs auf Derivative
  • Vereinfachter Zugang in Fällen der nicht-kommerziellen Nutzung im Bereich der Forschung sowie für „Notfälle“ (wie der Zugang zu Pathogenen)
  • Regelungsvorgaben, wann ein Missbrauch von genetischen Ressourcen vorliegt und Einigung über Kontrollmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf eine verbindliche Offenlegung des Herkunftsnachweises bei der Nutzung genetischer Ressourcen um Transparenz bei der Weitergabe und eine Überwachung (Monitoring) sicherzustellen.
  • Einbeziehung eines Schutzes im Bezug auf das mit genetischen Ressourcen verbundene traditionelle Wissen

Im Ergebnis der Sitzung einigten sich die Delegierten darauf die Verhandlungen zu diesen Themen noch vor der 10. Vertragsstaatenkonferenz in Nagoya fortzusetzen. ZU diesem Zweck beschlossen sie die neunte ABS Arbeitsgruppensitzung ein weiteres Mal zu unterbrechen („re-resumed ABS WG 9“) und diese im Rahmen der Interregionalen Verhandlungsgruppe (ING) in der Zeit vom 18.-21. September in Montreal fortzusetzen.


Weitere Informationen finden Sie im Kasten im rechten oberen Bildrand.