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Die neunte ABS Arbeitsgruppensitzung Teil I (Kolumbien, März 2010)

Die Arbeitsgruppe zum Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechtem Vorteilsausgleich (WGABS) unter der CBD tagte in Cali von 22.-28.03.2010 zum dritten Mal nach der neunten Vertragstaatenkonferenz (Mai 2008, Bonn). Sie wurde von der neunten Vertragsstaatenkonferenz (VSK) des Übereinkommens beauftragt, bis zur zehnten VSK dreimal zu tagen und ein internationales Regime zum Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechtem Vorteilsausgleich (ABS-Regime) zu verhandeln, um es bei der zehnten VSK (Okt. 2010, Japan) verabschieden zu können. Die beiden Tage vor der Sitzung wurden zu intensiven Konsultationen in der EU und mit den anderen Regionalgruppen und zu bilateralen Kontakten genutzt. WGABS-9 zählte  über 600 Teilnehmer.

Nach den in der Vorwoche stattgefundenen interregionalen Konsultationen zu ABS legten die beiden ABS-Vorsitzenden Hodges (Kanada) und Casas (Kolumbien) drei Tage vor Beginn von WGABS-9 einen eigenen Entwurf für ein ABS-Protokoll vor, um sechs Monate vor der zehnten VSK einen schlanken und ohne Klammern versehenen Protokollentwurf an die CBD-Vertragsparteien versenden zu können (Versendefrist). Der noch bei WGABS-8 zusammengetragene und mühsam verhandelte Rechtstext („Montrealer Anhang“) zu allen inhaltlichen Hauptelementen enthält 4000 Textklammern. Dieser verbleibt zwar als Referenzdokument auf dem Tisch, wurde aber von den beiden Vorsitzenden als in der bis zur VSK-10 verbleibenden Zeit zu schwer verhandelbar eingeschätzt. Alle Regionalgruppen stimmten daher dem vorgelegten Protokollentwurf der Vorsitzenden als Arbeitsgrundlage für die Verhandlungen bei WGABS-9 zu. Ab dem zweiten Verhandlungstag wurden auf der Grundlage dieses Protokollentwurfs die inhaltlichen Beratungen in Kontaktgruppen zu den Hauptelementen Compliance (Co-Vorsitzende: Rene Lefeber (Niederlande) und Ricardo Torres (Kolumbien)), Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Prozessen (Co-Vorsitzende: Johann Bodegard (Schweden) und Jose Luis Sotera (Argentinien)), Zugang und Vorteilsausgleich (Co-Vorsitzende: Cosima Hufler (Österreich) und Pierre de Plessis (Namibia) und traditionelles Wissen (Co-Vorsitzende Tone Solhaug (Norwegen) und Damaso Luna (Mexiko)) geführt. Eine fünfte Kontaktgruppe behandelte den Vorschlag für einen VSK-10- Beschluss zu ABS.

Drei Tage vor Sitzungsende legten die beiden ABS-Vorsitzenden einen im Lichte der Beratungsergebnisse der Vortage überarbeiteten Entwurf eines ungeklammerten Protokolltextes in eigener Verantwortung vor. Auf Vorschlag der ABS-Vorsitzenden und nach Billigung des Vorgehens durch die Arbeitsgruppe wurde unter Vorsitz von Johann Bodegard (Schweden) und Jose Luis Sotera (Argentinien) in einer kleineren regional ausgewogenen Verhandlungsgruppe („Interregionale Gruppe“ IG) von 40 Verhandlern aus den 5 VN-Regionalgruppen (sog. „Vienna Setting“) dieser Entwurf verhandelt, die übrigen Teilnehmer konnten sich als Berater auch im Sitzungssaal aufhalten. In einem ersten Schritt sollten noch fehlende Positionen in den Text eingebracht werden.

Nach positiver Verhandlungsatmosphäre während der ersten Tage von WGABS-9 kam es am Abend des ersten Tages der IG-Verhandlungen zu einem Eklat, der mit der Aussetzung der Verhandlungen bis zum Nachmittag des nächsten Tages endete. Malaysia als Sprecher der asiatischen Ländergruppe, unterstützt durch die lateinamerikanische und afrikanische Gruppe, bezichtigte die  Industrieländer, auf ihren starren Positionen im Bereich Offenlegung und Zertifikate zu bestehen und somit keine ausreichende Verhandlungsgrundlage bestünde. Auslöser war eine kontroverse und lange Diskussion um die Frage der Behandlung geistiger Eigentumsrechte im Kontext von WIPO und ABS.  Nach vertrauensbildenden Konsultationen der ABS-Vorsitzenden mit den Regionalgruppen konnten die Verhandlungen am Nachmittag des vorletzten Tages wieder aufgenommen werden. Die Diskussion um noch fehlende Rechtstexte füllten den Rest des vorletzten Tages aus.

Der Protokollentwurf der beiden Vorsitzenden, der in noch unausgewogener Weise mehrheitlich Positionen der Entwicklungsländer berücksichtigt, wurde am letzten Tag als Anhang (Cali-Annex“) zum offiziellen Sitzungsbericht  angenommen, das  fristgerecht sechs Monate vor der VSK-10 vom CBD-Sekretariat an die CBD-Vertragsparteien versendet werden muss.

Zugang, Vorteilsausgleich, Compliance

Insbesondere der bereits seit WGABS-7 von der afrikanischen Gruppe und GRULAC (lateinamerikanische und karibische Ländergruppe) geforderte Einschluss von Derivaten unter dem  ABS-Protokoll wurde dahingehend gelöst, dass Derivate als Ergebnis der Nutzung genetischer Ressourcen nur im privatvertragsrechtlichen Teil (MAT/Vorteilsausgleich) aufgenommen wurde. Eine Bezugnahme auf Derivate im Geltungsbereich des Protokolls wurde vermieden werden. EU-Vorschläge zu Zugangsstandards und für Rechtsfolgen des unrechtmäßigen Erwerbs genetischer Ressourcen (Biopiraterie – „Misappropriation“) wurden zwar erneut eingebracht, im Protokollentwurf aber nicht vollumfänglich berücksichtigt. Auch andere kontroverse Themen wie der Zugang zu Technologien, erweiterte Pflichten bei der Offenlegung der Herkunft bei Patentanmeldungen, der zeitliche und geografische Anwendungsbereich und inhaltliche Anforderungen an ein Compliance-Zertifikat verbleiben auf dem Verhandlungstisch.

Verhältnis zu anderen Sektoren, internationalen Prozessen und Organisationen

Auf Grundlage des Protokollentwurfs der ABS-Vorsitzenden wurde auch operativer Rechttext zu Artikel 6 (Notfallsituationen) im Hinblick auf die Nutzung von Pathogenen diskutiert. Die EU-Position verweist den unverzüglichen Zugang zu Pathogenen in Fällen der öffentlichen Gesundheit in die Regelungskompetenz der zuständigen Organisationen und Konventionen, wie WHO, OIE und IPPC. Insbesondere die afrikanische Gruppe vertritt jedoch die Position, dass ausschließlich spezielle Zugangsregelungen unter der CBD in Notfallsituationen ohne Verweis auf andere Organisationen vorzusehen sind.

Auch die besondere Rolle von pflanzen- und tiergenetischen Ressourcen für die Ernährung und Landwirtschaft zur Sicherung der Welternährung sowie dessen Beitrag zur Anpassung an und Vermeidung des Klimawandels wurde durch die Forderung der EU, diesen Erfordernissen eine besondere Bedeutung im ABS-Protokoll zukommen zu lassen, Rechnung getragen. Besonders herausgehoben wurde der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen. Die meisten Vertragsstaaten unterstützten grundsätzlich diese Haltung, abgelehnt wurde diese Position insbesondere durch die afrikanische Gruppe.

Traditionelles Wissen

Die Beratungen verdeutlichten erneut, dass viele Vertragsparteien die  Behandlung von traditionellem Wissen (TK) im Protokoll befürworten. In der Kontaktgruppe wurden diesbezüglich Fortschritte gemacht, die im neuen Protokollentwurf reflektiert sind; weitere Kompromissformulierungen zu den noch bestehenden Meinungsverschiedenheiten erscheinen möglich. Kontrovers diskutiert wurde insbesondere die Frage, inwieweit die Protokollverpflichtungen mit den Trägern traditionellen Wissens durch die Regeln zu Compliance im Protokoll erfasst werden sollen. Die Entwicklungsländer kritisierten den als unbefriedigend wahrgenommenen Prozess zur Schaffung eines separaten Rechtsschutzes für „Traditionalles Wissen“ innerhalb der Weltorganisation für geistige Eigentumsrechte (WIPO) und lehnten die Ausschließlichkeit der Zuständigkeit von WIPO ab, da die CBD ausdrücklich Regelungen zu TK enthalten.

Kapazitätenaufbau

Der neue Protokollentwurf enthält dazu einen ausgewogenen operativen Text, der von allen Vertragsparteien weitgehend akzeptiert wird. Kontroverse Positionen bestehen nur hinsichtlich der Selbstbestimmungsrechte von indigenen und lokalen Gemeinschaften im Hinblick auf Capacity Building-Maßnahmen. Ergänzt wurde ein neuer Artikel zur Nord-Süd-Kooperation und Technologietransfer. Dieser zielt auf eine verbesserte Inwertsetzung von genetischen Ressourcen in Herkunftsländern durch Forschungs- und Entwicklungsprogramme u.a. im Bereich der Biotechnologie ab. 

Forschung

Die EU hatte bei früheren WGABS-Sitzungen einen vereinfachten Zugang für die nicht-kommerzielle Forschung gefordert und hierzu einen Rechtstext eingebracht. Im verabschiedeten Protokollentwurf findet sich der Begriff der nicht-kommerziellen Forschung nicht mehr. Stattdessen wird   „biodiversity-related research“ adressiert, für die ein vereinfachter Zugang festgeschrieben werden soll - mit der Einschränkung, dass es sich um solche Forschung handelt, die wichtig für die Erhaltung der Biodiversität oder ihre nachhaltige Nutzung ist. Diese Konditionalität entspricht nicht den EU-Interessen, entsprechend hatte die EU in der Kontaktgruppe Formulierungsvorschläge unterbreitet. Gegen den EU-Vorschlag wendeten sich Afrika, GRULAC und LMMC, insb. wegen Missbrauchsbefürchtungen. Zudem schlägt die EU vor, das Thema in einer VSK-10 Entscheidung zu behandeln. Bei den Verhandlungen in der IG saßen auch Forscher/öffentlicher Sektor als eigenständige Gruppe mit am Verhandlungstisch.

Institutionelle Elemente und Nebenbestimmungen des ABS-Regimes

Angelehnt an Art. 22 des Cartagena Protokolls sieht der Protokollentwurf die Aufstellung eines Compliance-Mechanismus vor. Auf der ersten Sitzung der Vertragsstaatenkonferenz sollen diesbezügliche Verfahren und institutionelle Mechanismen beraten werden. Zum künftigen Finanzmechanismus des ABS-Protokolls gab es unterschiedliche Ansichten unter den Vertragsstaaten. Die EU, unterstützt von Australien, Schweiz, Neu Seeland und Norwegen halten den Finanzmechanismus der CBD auch als geeignete Finanzquelle für das ABS-Protokoll. Dagegen befürworten die meisten Entwicklungsländer einen neuen Mechanismus.

Entscheidungsvorschlag für die zehnte VSK zu ABS

Der VSK-10 Entscheidungsentwurf beinhaltet Aussagen zur formellen Verabschiedung des Protokolls, Regelungen zur Gründung eines zwischenstaatlichen Ausschuss des Protokolls (Intergovernmental Committee for the Nagoya Protocol, ICNP) und zu  Verwaltungsangelegenheiten. Haushaltsaussagen werden erst bei COP 10 beschlossen und wurden daher nicht behandelt. Der Entwurf wurde am letzten Sitzungstag angenommen.

Nebenveranstaltungen

Wie schon auf den drei letzten ABS Arbeitsgruppensitzungen unterstützte die „ABS Capacity Development Initiative for Africa“ die den Verhandlungen vorgeschalteten regionalen  Konsultationen der afrikanischen Gruppe. Während dieser Sitzung wurden im Wesentlichen die Empfehlungen des afrikanischen Ministertreffens zu ABS (Windhoek, 6.-8.3.2010 von ABS Initiative organisiert und DK finanziert) mit der afrikanische Position und dem Protokollentwurf der Co-Chairs abgeglichen. Beide Veranstaltungen trugen erheblich zu einer Konzertierung der afrikanischen Gruppe bei den Verhandlungen bei. Weiterhin stellte die Initiative eine Studie zur Schnittstelle zwischen ABS und nachhaltigem Waldmanagement vor.

Organisiert von der Schweizer Akademie der Wissenschaften in Kooperation mit der kolumbianischen Nationaluniversität Bogota fand eine Veranstaltung zu ABS-Aspekten im Zusammenhang mit der nicht-kommerziellen akademischen Forschung statt. So wurde u.a ein Projekt zur Entwicklung von ABS-Standardvertragsmodellen vorgestellt, das den Wissenschaftlern den Zugang zu genetischen Ressourcen erleichtern soll.

 Weitere Arbeiten bis zur zehnten Vertragsstaatenkonferenz

Der Vorschlag der Co-Vorsitzenden für weitere Arbeiten vor VSK-10 in Form von Sitzungen von „Freunden der Co-Vorsitzenden“ (FOCC) und Sitzungen von Inter-Regionalkonsultationen (CIC) zur weiteren Verhandlung des Protokolltextes vor VSK-10 wurde von den meisten Delegationen als nicht für sinnvoll angesehen. Die Sitzung der WGABS-9 wurde am Ende des letzten Verhandlungstages unterbrochen und soll vor VSK-10 (vorbehaltlich vorhandener Finanzmitteln) siebentägig Ende Juni 2010 am Sekretariatssitz in Montreal fortgeführt werden. Davor werden zweitägige informelle Konsultationen der Vorsitzenden durchgeführt. Die Notwendigkeit der Durchführung von FOCC und CIC-Sitzungen wird nochmals bei der dann wieder aufgenommen WGABS-9 in Montreal beraten. Deutschland hatte als amtierende VSK-Präsidentschaft am letzten Sitzungstag im Abschlussplenum angekündigt, den Prozess weiterhin zu unterstützen.

Mit dem jetzt bei WGABS-9 beschlossenen Verhandlungsprozess bestehen gute Chancen, am Ende der zehnten VSK-10 ein ABS-Protokoll annehmen zu können. Die Meinungsunterschiede zu zahlreichen Punkten waren in Cali aber gleichwohl noch sehr groß. Zur Verabschiedung eines Protokolls ist noch eine enorme Kompromissbereitschaft der stark divergierenden Interessen erforderlich.

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