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Neunte ABS Arbeitsgruppensitzung Teil III (Montreal, September 2010)

Bei der neunten Sitzung der Arbeitsgruppe zum Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechtem Vorteilsausgleich (ABS) wurde im März diesen Jahres eine interregionale Verhandlungsgruppe (Interregional Negotiation Group - ING) eingesetzt. Ziel der ING war es, die Verhandlungen über ein internationales ABS Protokoll im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) voranzutreiben. Die ING setzte sich aus fünf Vertretern jeder UN-Region zusammen, sowie jeweils zwei Vertretern der indigenen und lokalen Bevölkerungsgruppen, der Zivilgesellschaft, der Industrie und öffentlichen Forschungseinrichtungen, sowie dem aktuellen und zukünftigen Vorsitzenden der CBD Vertragsstaatenkonferenz. Vom 18. bis 21. September 2010 tagte die ING in Montreal, Kanada zum dritten Mal.

Basierend auf dem Protokollentwurf nach der zweiten ING-Sitzung wurden die folgenden Themen verhandelt:

  1. Institutionelle Fragen

Die Verhandlungsparteien vereinbarten, eine enge Verbindung zwischen dem ABS-Protokoll und den bereits existierenden CBD-Institutionen sicher zu stellen. Sie kamen unter anderem zum Entschluss, dass das CBD-Sekretariat auch als Sekretariat für das zukünftige Protokoll fungieren sollte.

Jedoch konnten die Parteien noch nicht darüber entscheiden, ob die zukünftigen Treffen der Protokollparteien (Meeting of the Parties – MOP) neben der CBD-Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties – COP) stattfinden sollten (Beispiel Cartagena Protokoll über die Biologische Sicherheit), oder parallel dazu (Beispiel Kyoto-Protokoll zur UN Klimarahmenkonvention).

  1. Zugangsstandards und Durchsetzungsmaßnahmen

Die Verhandlungsparteien einigten sich, sowohl die „Zugangsstandards“ auf Seiten der Länder, die genetische Ressourcen bereitstellen, als auch die Durchsetzungsmaßnahmen der Nutzerländer nunmehr für alle Vertragsparteien verbindlich zu regeln. Infolge dessen konnte die EU ihre von den Entwicklungsländern abgelehnte Forderung nach einer direkten Verbindung zwischen Zugangsstandards und Durchsetzungsmaßnahmen fallen lassen.

  1. Definition der Nutzung genetischer Ressourcen (Derivate)

Eine Verwendung des Begriffs „Derivate“ im Protokolltext wurde durch die Industrieländer weiterhin abgelehnt. Insbesondere die EU vertrat die Auffassung, dass Zugang und Vorteilsausgleich bei „Derivaten“ ausschließlich zwischen dem Bereitsteller und dem Nutzer genetischer Ressourcen im Rahmen der einvernehmlich festgelegten Vertragsbedingungen (mutually agreed terms - MAT) zu regeln seien.

Stattdessen arbeiteten die Verhandlungspartner weiter an einer möglichen Kompromisslösung, nämlich die Verwendung des Begriffs „Nutzung genetischer Ressourcen“ anstatt „Derivate“. Jedoch war es bislang nicht möglich, sich auf eine endgültige Definition dieses Begriffs zu einigen.

  1. Zeitlicher und räumlicher Geltungsbereich

Auch nach der dritten Sitzung der ING blieben Fragen nach dem zeitlichen und räumlichen Geltungsbereich des zukünftigen ABS-Protokolls offen. Die Industrieländer forderten erneut eine Reihe von Ausnahmen beim räumlichen Geltungsbereich des zukünftigen Protokolls, insbesondere für genetische Ressourcen, die sich in Gebieten außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit (areas beyond national jurisdiction - ABNJ) und in der Antarktis befinden. Des Weiteren wurden jegliche rückwirkende Verpflichtungen (d.h. Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erwerb genetischer Ressourcen vor dem Inkrafttreten des Protokolls) abgelehnt. Die Entwicklungsländer dagegen wiederholten ihre Befürchtung, dass das ABS-Protokoll auf diese Art und Weise ausgehöhlt würde und an Bedeutung verliere.

  1. Nicht-kommerzielle Forschung

Die EU und andere Industrieländer bestanden weiterhin auf ihrer Forderung, einen vereinfachten Zugang zu genetischen Ressourcen für nicht-kommerzielle Forschung sicher zu stellen. Auch in diesem Punkt konnte keine Einigung erzielt werden, da die Entwicklungsländer eine Vorzugsbehandlung für bestimmte Nutzersektoren als potentielle Lücke im ABS-Protokoll erachteten.

  1. Durchsetzungsmaßnahmen (insbesondere Überprüfungsstellen und Zertifikate)

Die Entwicklungsländer verlangten umfassende und verbindliche Maßnahmen, um die Einhaltung und Durchsetzung nationaler ABS-Gesetzgebungen sicher zu stellen. Hierzu zählte die Forderung, die Herkunft der genetischen Ressourcen an bestimmten Kontrollstellen (zum Beispiel bei Patentanmeldungen und Produktzulassungsentscheidungen) offen zu legen, und den legalen Erwerb genetischer Ressourcen mittels eines Zertifikats des bereitstellenden Landes nachzuweisen.

Die Industrieländer unterstützten die Idee, ein Konformitätszertifikat in Form einer Kopie der nationalen vorherigen Zustimmung (Prior Informed Consent – PIC) einzuführen. Sie forderten jedoch mehr Flexibilität bei der genauen Auswahl möglicher Kontrollstellen und Offenlegungspflichten.

  1. Verhältnis zu anderen internationalen Instrumenten

Zwischen den Verhandlungspartnern bestanden unterschiedliche Ansichten, ob die sogenannte „Beziehungsklausel“ (Art. 3 bis des derzeitigen Protokollentwurfs) eine Hierarchie zwischen dem Protokoll und anderen internationalen Instrumenten begründen, oder das Protokoll anderen internationalen Instrumenten unterordnen würde. Letzteres wurde von den Entwicklungsländern als inakzeptabel zurückgewiesen. Die ING kam zu der Einsicht, diese offene Frage im Zusammenhang mit einschlägigen Präambel-Paragraphen zu lösen.

  1. Pathogene

Bei der Regelung des Zugangs zu Pathogenen fand weiterhin keinerlei Annäherung zwischen den Verhandlungspartnern statt. Während die Industrieländer auf einem direkten/ungehinderten Zugang zu Pathogenen in Notfallsituationen bestanden, schlugen die Entwicklungsländer vor, die einschlägige Bestimmung zu streichen, um eine Aushöhlung des ABS-Protokolls zu verhindern.

  1. Ursprungsland versus bereitstellendes Land

Zu guter letzt waren die Verhandlungspartner weiter uneins, ob der Protokolltext auf den Begriff „Parteien, die genetische Ressourcen bereitstellen“ oder den Begriff „Ursprungsland genetischer Ressourcen“ abstellen sollte. Die jeweilige Terminologie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit folgenden kontroversen Fragen: Status der ex-situ Sammlungen; räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich des Protokolls; Vorteilausgleich im Zusammenhang mit traditionellem Wissen indigener und lokaler Bevölkerungsgruppen; möglicher multilateraler Vorteilausgleich. Entscheidend aus Sicht der Industrieländer ist dabei, dass es in der Praxis oft schwierig ist, das tatsächliche Herkunftsland zu identifizieren, insbesondere in Fällen, in denen die genetischen Ressourcen in verschiedenen Ländern in-situ zu finden sind. 

Fazit

Trotz engagierter und konstruktiver Verhandlungen bleiben auch nach der dritten Sitzung der ING mehrere wichtige Streitpunkte ungelöst. Dem entsprechend gilt es, vor und während der zehnten CBD-Vertragsstaatenkonferenz mögliche neue Kompromiss-lösungen zu finden und deren Akzeptanz auf allen Seiten zu testen. Nur durch eine weitere Flexibilisierung der bereits vorgetragenen Positionen kann das Ziel, das ABS-Protokoll im Oktober in Nagoya zu verabschieden, noch erreicht werden.

Die Zeit drängt, zumal das derzeitige Mandat der ABS-Arbeitsgruppe am 16. Oktober 2010 ausläuft. Aus diesem Grunde wurde im Rahmen einer Sondersitzung der 65. UN-Generalversammlung zum Thema biologische Vielfalt entschieden, eine weitere Sitzung der ING vor der zehnten Vertragsstaatenkonferenz vom 13. bis zum 15. Oktober 2010 in Nagoya anzuberaumen.

Weitere Informationen finden Sie im Kasten am rechten oberen Bildrand.