Einführung
Bestimmungen zum Zugang zu genetischen Ressourcen und zum gerechten Ausgleich der Vorteile, die sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergeben, sind Bestandteile des
UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD).
Dieses 1992 im Rahmen der Rio-Konferenz verabschiedete Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der den Umgang mit der Natur umfassend zu regeln sucht. Die Nutzung der natürlichen Ressourcen durch den Menschen soll mit der Bewahrung der globalen biologischen Vielfalt vereinbar gemacht werden. Nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt wird deshalb neben deren Erhaltung ausdrücklich als Ziel genannt.

Das Übereinkommen trägt weiterhin der Tatsache Rechnung, dass nicht nur Pflanzen und Tiere und ihre Produkte nutzbar sind, sondern auch die genetischen Informationen einzelner Tier- und Pflanzenarten (z.B. als Ausgangsmaterial für pharmazeutische Forschungen). Das Übereinkommen betrachtet erstmals die genetischen Bestandteile von Lebewesen als Rohstoffe oder Ressourcen, die auch international handelbar sind, und normiert deren Handel in seinen Grundzügen: Der gerechte Ausgleich der Vorteile (Benefit-sharing), die bei der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen, ist das dritte Ziel der Konvention.


