Bundesamt für Naturschutz - ABS

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Relevante Artikel der CBD


Pflanzenvielfalt der tropischen Wälder (Autor: M. Hauswirth)
Autor: M. Hauswirth

Die Bestimmungen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity) zum Zugang zu genetischen Ressourcen sowie den Vorteilsausgleich (Access and Benefit-sharing, ABS) finden sich in folgenden Artikeln der Konvention:


Artikel 15 fordert einerseits die Schaffung von Voraussetzungen, um den Zugang zu genetischen Ressourcen durch andere Vertragsparteien zu erleichtern. Andererseits verlangt er aber auch die Entwicklung von Maßnahmen, die eine gerechte Teilhabe der Ursprungsländer an den Vorteilen, die sich aus der Nutzung ihrer Ressourcen ergeben, sicherstellen sollen. Sowohl der Zugang als auch die Teilhabe an den Vorteilen sollen zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen erfolgen. Durch diese Regelungen können sich für die Herkunftsländer zusätzliche ökonomische und soziale Anreize ergeben, die in ihrem Hoheitsbereich befindliche biologische Vielfalt zu erhalten.



Marktfrau mit einer Vielfalt an Gemüse und Obst in Coban, Guatemala (Autor: M. Hauswirth)
Autor: M. Hauswirth

In Artikel 16 des Übereinkommens werden die Staaten aufgefordert, den Zugang anderer Vertragsparteien, insbesondere der Entwicklungsländer, zu Technologien, die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt von Belang sind oder die genetische Ressourcen nutzen, ohne der Umwelt erhebliche Schäden zuzufügen, zu erleichtern. Insbesondere sollen die Ursprungsländer genetischer Ressourcen Zugang zu den Technologien erhalten, die diese Ressourcen nutzen.

Ferner sind für die Thematik Zugang und Vorteilsausgleich die Bestimmungen für den Austausch von Informationen (Artikel 17), für die technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit (Artikel 18), für den Umgang mit Biotechnologie und der Verteilung der daraus entstehenden Vorteile (Artikel 19, Paragraphen 1 und 2) sowie die Bestimmungen für finanzielle Mittel und den Finanzierungsmechanismus (Artikel 20 und 21) von Bedeutung.


Artikel 8 (j) - traditionelles Wissen

Die Forderungen der CBD im Rahmen der Thematik des Zugangs und Vorteilsausgleiches sind allerdings nicht auf die Nutzung von genetischen Ressourcen beschränkt. Auch die gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung der Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche indigener und ortsansässiger Gemeinschaften mit traditionellen Lebensformen ergeben, ist durch die Vertragsstaaten zu fördern. Eine eigene Arbeitsgruppe der CBD bearbeitet das  Querschnittsthema Traditionelle Kenntnisse, Innovationen und Verfahrensweisen der CBD und verbindet damit einzelne thematische Programme.

Sämtliche ABS-relevante Artikel des Übereinkommens über biologische Vielfalt finden sich in dieser  Übersicht der ABS-relevanten Artikel, pdf-Datei.


Bewahrung traditionellen Wissens durch die indigene Bevölkerung, wie hier einer Marktfrau im Altai, Russland
Bewahrung traditionellen Wissens durch die indigene Bevölkerung, wie hier einer Marktfrau im Altai, Russland

Letzte Änderung: 07.09.07

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