Die CBD und das Recht geistigen Eigentums (IPRs)
Seit der Gründung der Welthandelsorganisation und dem Inkrafttreten des TRIPS-Abkommens (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) im Jahr 1994, setzen sich vor allem die Entwicklungsländer für die Untersuchung der Beziehung zwischen der Konvention über die biologische Vielfalt und dem Schutz geistigen Eigentums ein. Parallel dazu wurde in Entscheidungen der Vertragsstaatenkonferenzen zur CBD immer wieder betont, dass der Einfluss der Urheberrechte auf das Erreichen der Ziele der Biodiversitätskonvention untersucht werden muss.
Mit der Verabschiedung der Bonner Rahmenrichtlinien durch die 6. Vertragsstaatenkonferenz im Jahr 2002, wurden die Rechte am geistigen Eigentum als möglicher Vorteil für die Nutzung genetischer Ressourcen einbezogen. Anhang I der Bonner Richtlinien empfiehlt in Materialüberlassungsvereinbarungen zwischen Ressourcengeber und Nutzer Bestimmungen, die klarstellen, ob Rechte am geistigen Eigentum angestrebt werden dürfen, und wenn ja, unter welchen Bedingungen.
Anhang II sieht die Möglichkeit einer gemeinsamen Inhaberschaft einschlägiger Rechte an geistigem Eigentum im Rahmen einer finanziellen und nichtmonetären Vorteilsliste vor.
Außerdem wurde ein Beschluss über geistige Eigentumsrechte gefasst, der unter anderem eine Bitte um Zusammenarbeit an die Weltorganisation für den Schutz geistigen Eigentums (WIPO) richtet. Diese wird aufgefordert, zu untersuchen, inwieweit bei Patentanmeldungen unter anderem eine Offenlegung des Ursprungs der verwendeten genetischen Ressourcen oder ein Nachweis der vorherigen Zustimmung zur Nutzung der Ressourcen verlangt werden kann.
Auf der 7. Vertragsstaatenkonferenz wurde die Debatte fortgeführt und die Vertragsstaaten eingeladen, traditionelles Wissen, sei es geschrieben oder mündlich überliefert, als "älteres Fachwissen" (prior art) anzuerkennen (
Entscheidung VII/19, Teil E, Para. 3). Die Ad-hoc Arbeitsgruppe zu ABS wurde aufgefordert, Fragen zu der Offenlegung des Ursprungs genetischer Ressourcen und zu traditionellem Wissen, das mit Anträgen von geistigen Eigentumsrechten verbunden ist, zu identifizieren und die Ergebnisse an die WIPO zur weiteren Untersuchung weiterzuleiten (VII/19, Teil E, Para. 7).
Dies kann der Entwicklung weiterer Erfindungen dienen und den Erfolg von Wissenschaft und Technologie fördern. Die Offenlegung ist entscheidend, um festzustellen, ob eine Erfindung neu ist und nicht offensichtlich. Zusätzlich kann der Status des traditionellen Wissens aufgewertet und von allen innerhalb des Schutzsystems für geistiges Eigentum akzeptiert werden.
Folglich konzentrieren sich derzeit die Überlegungen auf die Offenlegung des Ursprungs genetischer Ressourcen und dem damit verbundenen traditionellen Wissen innerhalb der Regelungen zum geistigen Eigentum. Hierin sind auch die vorgeschlagenen internationalen Zertifikate über Herkunft/Quelle/rechtmäßigen Erwerb von genetischen Ressourcen enthalten.

