Kurzüberblick
Die Nutzer genetischer Ressourcen
Der anhaltende Verlust von biologischer Vielfalt hat Mitte der Achtziger Jahre dazu geführt, dass sich die Diskussion um eine internationale Erhaltungsstrategie intensivierte. Nutzer und Bereitsteller waren sich einig, dass Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität ergriffen werden müssen. Biodiversitätsreiche Länder forderten die Nutzerländer – ein Großteil dieser Länder sind Industrieländer - auf, sich an den entstehenden Kosten der Erhaltung zu beteiligen. Als Ergebnis dieser Diskussion wurde 1992 auf der Vereinten Nationen Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio das Übereinkommen über biologische Vielfalt (CBD) abgeschlossen. Die CBD ist mehr als Prozess, denn als statisches Gebilde zu betrachten, da sie ständig durch Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenzen weiterentwickelt wird und im Zusammenspiel mit weiteren internationalen Institutionen und Verträgen steht, die sich mit Biodiversität im weiteren Sinne befassen.

Mit in Kraft treten der CBD 1993, haben sich für die Nutzer sowie Regierungen von Nutzerländern neue rechtliche Rahmenbedingungen ergeben. Die Verpflichtungen der Nutzer resultieren hauptsächlich aus den CBD-Artikeln 15.3 bis 15.7. Sie müssen die souveränen Rechte der Ursprungsländer über deren genetische Ressourcen anerkennen. Daraus resultiert, dass Entnahme und Nutzung genetischer Ressourcen nur mit Einverständnis des Ursprungslandes, welches auf vorheriger Kenntnis der Sachlage gründet (Prior Informed Consent, PIC), und unter den einvernehmlich festgelegten Bedingungen (Mutually Agreed Terms, MAT) erfolgen dürfen. Die Vorteile, die aus jeglicher Art von Nutzung genetischer Ressourcen resultieren, sollen nach einvernehmlich festgelegten Bedingungen, ausgewogen und gerecht mit dem zur Verfügung stellenden Ursprungsland geteilt werden (CBD Art. 15). Artikel 15.7 der CBD legt fest, dass sich die Regierungen von Nutzerländern durch die Implementierung geeigneter administrativer, rechtlicher und politischer Maßnahmen an der Umsetzung der Regelungen zum Zugang und Vorteilsausgleich beteiligen sollen.
Die 2002 von der Vertragsstaatenkonferenz der CBD beschlossenen Bonner Leitlinien (Bonn Guidelines) über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte und ausgewogene Beteiligung an den Vorteilen aus ihrer Nutzung, spezifizieren die in Artikel 15 der CBD verankerten Regelungen. Sie bieten für alle beteiligten Gruppen Hilfestellung und Verhaltensempfehlungen im Umgang mit Zugang zu und Nutzung von genetischen Ressourcen, besitzen allerdings keine Rechtsverbindlichkeit.

Bisher sind Maßnahmen zur Umsetzung der Zugangs- und Vorteilsausgleichsregelungen vorwiegend in Ursprungsländern implementiert worden. Forderungen an Nutzerländer, sich stärker zu beteiligen, werden aber zunehmend lauter. Biodiversitätsreiche Länder betonen, dass sie nicht in der Lage sind, die Umsetzung ohne Mithilfe der Nutzerländer zu erreichen. Der Abschlussbericht der 2002 in Johannesburg stattgefundenen VN-Weltkonferenz über Nachhaltige Entwicklung (WSSD) fordert die Vertragsstaaten der CBD auf, über die Implementierung eines internationalen Regimes zur Förderung und Sicherstellung der gerechten und ausgewogenen Aufteilung der Vorteile der Nutzung genetischer Ressourcen zu verhandeln. Deshalb ist es wichtig, Strategien zu entwickeln, die Nutzer und Nutzerländer vermehrt in die Umsetzung der CBD-Regelungen über Zugang und Vorteilsausgleich einbinden. Weiterhin sind für Nutzerländer, wie es die meisten europäischen Mitgliedsstaaten sind, genetische Ressourcen als Rohstoffe in verschiedenen Sektoren von großer Bedeutung sind. Die Umsetzung der CBD ist also auch aus Nutzerperspektive von großer Wichtigkeit.
Wie sieht die Umsetzung in Deutschland aus?
Effiziente Umsetzungskonzepte müssen die Einbindung der Nutzer in den gesamten CBD-Prozess und vor allem die Entwicklung von geeigneten Instrumenten ("user measures") beinhalten. Die Nutzerbranche in Deutschland ist bisher allerdings nur wenig bekannt und es wird davon ausgegangen, dass ihre Struktur hinsichtlich Informationsstand, Informationskanäle, Beschaffungsmethoden und Schwierigkeiten bei Beschaffung und Nutzung genetischer Ressourcen heterogen ist. Differenziertere Informationen über die Zielgruppe sind wichtig für die Entwicklung und Durchsetzung von Konzepten zur Intensivierung der Nutzereinbindung.

Die Sektoren Pharmazie, Pflanzliche Arzneimittel, Pflanzenzucht, Pflanzenschutz, Gartenbau, Pflege- und Kosmetikproduktbranche und Biotechnologie werden als die Hauptnutzer genetischer Ressourcen in Deutschland und der Europäischen Union (EU) identifiziert. Öffentliche und halböffentliche Einrichtungen, die in der wissenschaftlichen Forschung, zum Beispiel in den Bereichen Landwirtschaft, Pharmazie, Biotechnologie genetische Ressourcen als Forschungsmaterial nutzen, sind weitere, von den CBD-Regelungen betroffene Gruppen. Auch Botanische Gärten, Herbarien und Genbanken sind wichtige Einrichtungen, die genetische Ressourcen aus aller Welt beziehen. Sie sammeln und konservieren genetisches Material und agieren als so genannte Intermediäre, indem sie die Ressourcen zur weiteren Nutzung, zum Beispiel an private Unternehmen, weitergeben. Nicht-kommerzielle Nutzer sind nur bedingt durch die Vorteilsausgleichsregelungen der CBD betroffen, weil sie keine Gewinne durch die Nutzung genetischer Ressourcen erwirtschaften. Sie wurden dennoch in die Befragung einbezogen, weil sie sich auch an CBD-konforme Vorgehensweisen zur Zugangserlangung halten müssen und als Intermediäre eine große Bedeutung als Verbindungsstelle zwischen Ursprungsländern und kommerziellen Nutzern haben.
Das BfN hat im Auftrag des BMU im Jahr 2005 eine Studie zu den Nutzern genetischer Ressourcen erstellen lassen.
Die Studie setzt sich aus einer Befragung potentieller deutscher Nutzer und einer daran angeschlossen Analyse der gewonnenen Daten zusammen. Ziel der Befragung war es, deutsche Nutzer zu identifizieren und ihren Informationsstand, ihre Erfahrungen und Positionen im Bezug auf die Regelungen im Rahmen des Übereinkommens zu ermitteln und sie zugleich auf die CBD aufmerksam zu machen und zu informieren.
